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Eine Hausratversicherung sollte jeder abgeschlossen haben, der über einen eigenen Hausstand verfügt. Dabei spielt es keine Rolle, ob man als Mieter in einer Wohnung oder in einem Haus wohnt oder ob man Eigentümer ist. Die Hausratversicherung kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn der Hausrat durch bestimmte Ursachen Schaden erleidet. Als Hausrat gelten nach den Versicherungsbedingungen alle Einrichtungsgegenstände, wie zum Beispiel Möbel, Gardinen, Teppiche oder Lampen eines Haushalts. Außerdem zählen auch noch alle Gebrauchsgegenstände wie beispielsweise Elektrogeräte, Radios, Fernseher oder Spielkonsolen und alle Verbrauchsgegenstände, zu denen auch Lebensmittel oder Heizöl gehören, zu den versicherten Gegenständen. Aber auch Gegenstände, die sich nicht unmittelbar im Wohnbereich, sondern auf dem Dachboden, im Keller oder in einem separaten Abstellraum befinden, zählen mit zum Hausrat. Dazu gehören zum Beispiel nicht genutzte Sportgeräte, Werkzeug, Rasenmäher, Spielzeug, die Campingausrüstung oder Kinderwagen.
Als Versicherungsnehmer hat man die Wahl, ob man eine detaillierte Aufstellung aller zum Hausrat gehörenden Gegenstände anfertigt. Solch eine Aufstellung ist aber ziemlich aufwendig in der Anfertigung und sie muss immer aktuell gehalten werden. Dies bedeute, dass jeder Kauf von Dingen, die dem Hausrat zugerechnet werden, sofort in der Aufstellung vermerkt werden muss, während jeder Verlust oder jede Entsorgung entsprechend ausgetragen werden müssen. Um den Versicherungsnehmern diese Arbeit zu ersparen, bieten die meisten Versicherungsgesellschaften an, den Hausrat über eine Pauschale zu versichern, die sich nach der Größe des Wohnraums berechnet. Als Richtwert gelten dabei 500,00 € bis 750,00 € je Quadratmeter Wohnraum. Allerdings sollte der Versicherungsnehmer trotzdem in etwa den Wert seines Hausrats schätzen, um eine Unterversicherung zu vermeiden. Handelt es sich um einen sehr hochwertigen Hausrat, sollte der Wert je Quadratmeter Wohnraum entsprechend erhöht werden. Es muss aber auch beachtet werden, das bestimmte Wertgegenstände wie Münzen, Goldbarren, wertvoller Schmuck, Antiquitäten oder wertvolle Bilder in der Regel nicht in der Hausratversicherung eingeschlossen sind. Für diese Wertgegenstände muss eine separate Versicherung abgeschlossen werden.
Die Hausratversicherung kann immer dann in Anspruch genommen werden, wenn ein Schaden durch einen Brand, durch Sturm oder Hagel, durch einen Einbruchdiebstahl, durch Raub oder Vandalismus oder durch Leitungswasser entstanden ist. Der Versicherungsnehmer erhält bei einem entsprechenden Schaden den Zeitwert der beschädigten Gegenstände ersetzt. Außerdem zahlt die Hausratversicherung auch Hotelkosten, Aufräumkosten oder Kosten zum Schutz der betroffenen Wohnung. Diese Kosten werden bis zu der im Versicherungsvertrag vereinbarten Höchstsumme übernommen. Bei den meisten Anbietern von Hausratversicherungen kann man auch Zusatzverträge abschließen, um den Hausrat zusätzlich gegen Elementarschäden durch Überschwemmung, Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck sowie Lawinen oder durch Überspannungsschäden zu versichern. Auch die Versicherung von Fahrrädern ist gegen einen Zusatzbeitrag möglich. In jedem Fall lohnt es sich Vergleichsplattformen wie z.B. Toptarif.de zu konsultieren für einen Hausratversicherung Vergleich.

Einbrecher mit Brechstange: Hausratversicherungen leisten u.a. bei Einbruchdiebstahl in Haus und Wohnung © Dan Race - Fotolia
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