Allianz PKV Optimal-Schutz für Ärzte
Die Allianz Private Krankenversicherung bietet den “Optimal-Schutz für Ärzte” für alle angestellten Ärzte, deren Bruttoeinkommen in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Alle selbständigen Ärzte kommen unabhängig von Ihren Einkommensverhältnissen in den Genuss des Optimal-Schutzes für Ärzte. Als besonderes Highlight dieses Tarifes wirbt die Allianz PKV damit, in medizinisch begründeten Fällen auch Honorare zu erstatten, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte und Zahnärzte liegen. Als besondere Empfehlung wird der Versicherungsabschluss im Rahmen von Gruppenversicherungsverträgen empfohlen. Diese Rahmenverträge hat die Allianz mit verschiedenen Ärztekammern, dem Marburger Bund und kassenärztlichen Vereinigungen abgeschlossen.
Bei ambulanter Heilbehandlung werden 100 % der Kosten für die ärztliche Behandlung, für Vorsorgeuntersuchungen, für Arzneimittel und Heilmittel, für Sehhilfen bis zu 410 Euro innerhalb von 24 Monaten, die Kosten für Psychotherapie bis zu 30 Sitzungen pro Versicherungsjahr und die Kosten für die ambulante Kurbehandlung bis zu einer Dauer von 4 Wochen übernommen. Die Höhe des regulären Versicherungsbeitrags kann durch Festlegung eines Selbstbehalts entsprechend beeinflusst werden. 100 % der Kosten werden bei stationärer Heilbehandlung für allgemeine Krankenhausleistungen, für beleg- oder wahlärztliche Behandlung, für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, für Aufwendungen bei ambulanten Operationen und bei Transporten im Krankenwagen oder Rettungshubschrauber übernommen.
Bei zahnärztlicher Behandlung werden alle Kosten für die Zahnbehandlung, für Zahnprophylaxen und Inlays übernommen. 80 % der Kosten werden für Zahnersatz und Kieferorthopädie gezahlt. Falls die zu erwartenden Kosten 2500 Euro übersteigen, benötigt die Allianz Private Krankenversicherung einen Heil- und Kostenplan, nach dessen Vorlage der Versicherer die Höhe der erstattungsfähigen Kosten festlegt. Im Zahnbereich liegt der Höchstbetrag für erstattungsfähige Kosten in den ersten 12 Monaten bei 1000 Euro, in den ersten 24 Monaten bei 2000 Euro und in den ersten 36 Monaten bei 3000 Euro. Im Falle eines Unfalles entfallen diese Höchstbeträge. In medizinisch begründeten Fällen werden auch Honorare erstattet, die über den Höchstsätzen der Gebührenordnungen für Ärzte oder Zahnärzte liegen. (apr)