Arbeitsunfähigkeitsversicherung | Häufig zur Absicherung von Kredit-Restschulden genutzt
Die private Arbeitsunfähigkeitsversicherung wird oft gebündelt mit einem Kredit abgeschlossen. Sie dient dazu, dass der Kreditnehmer im Falle einer Arbeitsunfähigkeit und dem damit verbundenen Wegfall seines Arbeitsplatzes seinen Zahlungsverpflichtungen weiterhin nachkommen kann.
Oft ist es so, dass aus dem Topf der Arbeitsunfähigkeitsversicherung bei nachgewiesener Arbeitsunfähigkeit die Restschuld aus einem Kredit abbezahlt wird.
Eine Sorte von Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Schließt man diese ab, wird in der Regel im Falle einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Rente gezahlt. Dies muss selbstverständlich genau vereinbart werden: Vor dem Abschluss des Vertrages müssen alle Fragen bezüglich der eigenen Gesundheit korrekt beantwortet werden. Meist bedingt sich die Versicherung das Recht aus, bei behandelnden Ärzten nachzufragen. Hat der Antragsteller gesundheitliche Probleme, hat die Versicherung das Recht, sich einen Vertragsabschluss zu überlegen. Daher ist es anzuraten, die Berufsunfähigkeitsversicherung schon jung abzuschließen, da im jüngeren Alter das Risiko für bestehende Krankheiten noch eher gering ist. Die Berufsunfähigkeitsversicherung kommt zum Tragen, wenn der Versicherte seinen Beruf, wegen Krankheit oder sonstiger körperlicher Gebrechen, nicht mehr ausüben kann. Aufpassen muss man beim Vertragsabschluss, dass man nicht auf andere Berufssparten verwiesen werden kann.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung nicht abschließt, wird bei Krankheit oder Unfall in der Regel auf einen anderen, noch ausübbaren Beruf verwiesen. Erst bei Eintritt der totalen Erwerbsunfähigkeit wird eine staatliche Rente ausbezahlt.