db FörderBausparen
Um Bausparern die Möglichkeit zu geben, auch staatliche Förderungen in Anspruch zu nehmen, bietet die Deutsche Bank Bauspar AG das FörderBausparen. Dieser Bausparvertrag ist ein zertifizierter Wohn-Riester-Bausparvertrag, mit dem die staatliche Förderung ausgenutzt werden kann. Wie die Deutsche Bank mitteilt, beteiligt sich der Staat beim Deutsche Bank FörderBausparen am Aufbau des für die Finanzierung wichtigen Eigenkapitals. Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist allerdings, dass Bausparer zum förderberechtigten Personenkreis gehören und mindestens vier Prozent ihres Vorjahresbruttoeinkommens in den Bausparvertrag einzahlen. Förderberechtigt sind in erster Linie Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Aber auch freiwillig rentenversicherte Selbstständige und Arbeitnehmer sowie Beamte können von der Förderung profitieren.
Zu beachten ist, dass die Wohn-Riester-Förderung nur dann gezahlt wird, wenn das zu fördernde Objekt nicht vor dem Jahr 2008 von den Bausparern gebaut oder gekauft wurde. Somit eignet sich dieser Vertrag nicht für das Ansparen von Guthaben, um später bereits bestehende Kreditverpflichtungen abzulösen. Lediglich dann, wenn man ein aktuelles Bauprojekt durchführen möchte oder plant, in Zukunft Wohneigentum zu schaffen, ist das Deutsche Bank FördeBausparen eine gute Alternative.
Neben der optimalen Ausschöpfung der staatlichen Förderung verspricht die Deutsche Bank auf ihrer Internetseite auch, dass der mit Vertragsabschluss vereinbarte gebundene Sollzins besonders niedrig ist und für die gesamte Laufzeit fest vereinbart wird. Hiermit haben Kreditnehmer die Möglichkeit, sich vom Kapitalmarkt unabhängig zu machen und günstige Konditionen zu nutzen. Ein weiterer Vorteil ist laut Deutscher Bank die Flexibilität des db FörderBausparens. So ist es nicht nur während der Ansparphase möglich, Sonderzahlungen einzubringen, sondern auch nach Vergabe des Bauspardarlehens können Kreditnehmer Sondertilgungen einbringen, und zwar in unbegrenzter Höhe. Auch die staatliche Förderung wird in der Darlehensphase als jährliche Sondertilgung genutzt.

