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Gothaer Medi Comfort PKV

finanzen-today.de am 22. März 2010 – 21:13Keine Kommentare

Die Krankenversicherung der Gothaer bietet mit dem Tarif Medi Comfort den Versicherungsschutz für Versicherungsnehmer mit gehobenen Ansprüchen. Man hat die freie Wahl zwischen Allgemeinmediziner oder einem Spezialisten, im Krankenhaus seiner Wahl liegt man in einem Einbettzimmer und man kann sich von einem Privatarzt behandeln lassen. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen aus allen Bereichen erhält man einen beachtlichen Teil seiner gezahlten Prämien erstattet.

Die Gothaer bewirbt diesen Tarif mit Leistungen auf einem überdurchschnittlichen Niveau, mit der Beitragsrückerstattung von bis zu sechs Monatsbeiträgen, mit einem Arznei- und Hilfsmittel-Management und der unbegrenzten Weltgeltung der Versicherung für Arbeitnehmer bei beruflicher Entsendung ins Ausland. Die Krankenversicherung Medi Comfort eignet sich für Selbständige und Freiberufler. Auch Angestellte, deren Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze liegt, können den Medi Comfort PKV-Tarif der Gothaer Versicherung nutzen.

Bei ambulanten Behandlungen werden zu 100 % die Kosten für die Heilbehandlung durch Ärzte und Heilpraktiker nach den entsprechenden Gebührenordnungen übernommen. Verordnete Arznei- und Heilmittel werden pro Kalenderjahr bis zu einem Maximalbetrag von 1000 Euro bezahlt. Für Sehhilfen werden innerhalb von zwei aufeinanderfolgen Jahren bis zu 260 Euro an Kosten übernommen. Für psychotherapeutische Leistungen werden pro Kalenderjahr und bis zu 50 Sitzungen 80 % der anfallenden Kosten erstattet. Bei einer stationären Behandlung übernimmt die Gothaer 100 % der Kosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer, sowie für die privatärztliche Behandlung, bei Honorarvereinbarungen sogar über die Höchstgrenzen der Gebührenordnung hinaus.

Bei einer erforderlichen Zahnbehandlung werden 100 % der Kosten erstattet, bei Zahnersatz einschließlich Inlays und Kronen sowie Kieferorthopädie liegt die Erstattung bei 80 %. Werden während eines Kalenderjahres keine Leistungen in Anspruch genommen und kleinere Arztrechnungen selbst bezahlt, werden Teile der Versicherungsbeiträge an den Versicherungsnehmer zurück gezahlt. Bereits bei einem leistungsfreien Jahr werden vier Monatsbeiträge erstattet, nach drei aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahren werden fünf Monatsbeiträge erstattet und nach vier oder mehr aufeinanderfolgenden leistungsfreien Jahren werden sogar sechs Monatsbeiträge dem Versicherungsnehmer gutgeschrieben. (vif)

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