Krankenversicherungspflicht für Ausländer
Ausländer, die ihren Aufenthalt in Deutschland unbegrenzt oder für einen bestimmten Zeitraum planen, haben eine grundsätzliche Krankenversicherungspflicht. Allgemeine sozialrechtliche Bestimmungen in der Bundesrepublik gelten dabei gleichermaßen für Bundesbürger und für Bürger aus dem Ausland. Unterschiede bei den tariflichen Modellen ergeben sich im Hinblick auf den konkreten Aufenthaltsgrund und die Aufenthaltsdauer in Deutschland.
Um nach Deutschland einreisen zu können, benötigen ausländische Bürger in vielen Fällen ein Visum, das sie zuvor in ihrem Heimatland beantragen müssen. Voraussetzung für den Erhalt des Visums ist wiederum der Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung. Beantragt werden kann und muss der Krankenversicherungsschutz bei den meisten Anbietern bereits vor der Einreise nach Deutschland, wobei die Angabe des exakten Einreisedatums zwingend erforderlich ist. Die Regelung zum Krankenversicherungsschutz für Ausländer gilt für alle dem Schengener Abkommen unterliegenden europäischen Staaten. Somit fordern die meisten Länder Europas ein sogenanntes Schengenvisum. Die Krankenversicherung für ausländische Bürger soll im Grundsatz dem gesetzlichen Krankenversicherungsschutz für Bundesbürger entsprechen. Gewährleistet sind demnach die ambulante ärztliche Versorgung und zahnärztliche Behandlungen. Zur Verfügung gestellt werden außerdem medizinisch verordnete Medikamente, Hilfs- und Heilmittel. Der Grundversicherungsschutz umfasst weiterhin stationäre Behandlungen und Aufenthalte sowie medizinisch notwendige Rehabilitationsmaßnahmen. Darüber hinaus werden Leistungen für Aufwendungen während der Schwangerschaft und Entbindung erbracht.
Ausländer, die im Rahmen eines sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses in Deutschland arbeiten, sind kranken- und pflegepflichtversichert. Nicht erwerbstätigen Ausländern wird die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung eingeräumt. Neben den zuvor genannten Bestandteilen der Grundversorgung im Krankheitsfall, können hierbei zusätzliche Leistungen wie Kosten für einen Krankentransport ins Heimatland oder die Überführungskosten im Todesfall mitversichert werden. Eine private Krankenversicherung dürfen Ausländer auch ergänzend zur gesetzlichen Pflichtversicherung abschließen. Dazu offerieren die privaten Versicherer teilweise maßgeschneiderte Tarifmodelle, unter anderem in Form der Staffelung von Beiträgen je nach Dauer des Aufenthaltes oder dem speziellen Zweck des zur Weiterbildung dienenden Aufenthaltes in Deutschland entsprechend.
Care Economy bietet einjährigen Krankenversicherungsschutz beispielsweise für 538,20 Euro. Travel Secure bewegt sich auf ähnlichem preislichen Niveau mit 485 Euro für den selben Versicherungszeitraum. Für Studenten aus dem Ausland sieht der Gesetzgeber ebenso eine Kranken- und Pflegeversicherungspflicht vor. Der Nachweis darüber erfolgt im Zuge der Immatrikulation. Studierende aus den EU-Ländern sind durch die europäische Ausweiskarte von der deutschen Krankenversicherungspflicht befreit. Die Betreuung durch eine gesetzliche Krankenkasse ist dennoch garantiert.